Eine Teilungserklärung ist eines der zentralen Dokumente im Wohnungseigentumsrecht – und in Bayern gelten dabei klare, aber oft missverstandene Vorschriften. Besonders bei Altbauten, Umnutzungen oder ländlichen Mischgebieten kommt es häufig zu Unklarheiten, weil alte Pläne fehlen, bauliche Änderungen nie übernommen wurden oder Sondernutzungsrechte nicht eindeutig definiert sind.
Ob beim Verkauf, bei einer Finanzierung, Umbauten oder einer Neuaufteilung:
Nur eine baulich korrekte, vollständige und rechtssichere Teilungserklärung verhindert Streit, Verzögerungen und zusätzliche Kosten.
Als digitales Architekturbüro unterstützt ArchiFix Eigentümer, Käufer, Verwalter und WEG-Gemeinschaften in ganz Bayern – von München bis Nürnberg, Regensburg, Augsburg und Würzburg – mit prüffähigen, notarfähigen und vollständig digitalen Plänen.
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1. Was regelt eine Teilungserklärung in Bayern?
Die Teilungserklärung definiert die gesamte Struktur des Wohnungseigentums – sie legt fest:
✔ Sondereigentum
z. B. Wohnungen, Keller, Garagen, Hobbyräume
✔ Gemeinschaftseigentum
Dach, Fassade, Bodenplatte, Außenflächen etc.
✔ Sondernutzungsrechte
Gartenanteile, Stellplätze, Terrassen, Dachterrassen
✔ Aufteilung, Nummerierung und Einheitenbeschreibung
✔ Regelungen zur Nutzung innerhalb der WEG
In Bayern ist dieses Dokument besonders dann entscheidend, wenn:
- Altgebäude in Eigentum aufgeteilt werden
- Stellplätze oder Garagen neu geordnet werden
- Gebäude über die Jahre mehrfach umgebaut wurden
- Nutzungsänderungen vorgenommen wurden (z. B. Laden → Wohnung)
- Grundrisse nicht mehr mit dem realen Bestand übereinstimmen
Ohne eindeutige Pläne lehnen Notare in Bayern die Beurkundung häufig ab.
2. Warum gibt es gerade in Bayern häufig Probleme bei Teilungserklärungen?
Bayern verfügt über:
- viele historische Gebäude mit fehlenden Originalplänen
- Umnutzungen in Altstädten (z. B. Dachböden → Wohnraum)
- gewachsene ländliche Strukturen mit Nebengebäuden
- komplexe Stellplatznachweise und Garage-Regelungen
- gemischt genutzte Gebäude (Gewerbe + Wohnen)
Typische Probleme:
❌ fehlende oder widersprüchliche Grundrisse
❌ Sondernutzungsrechte sind unklar oder gar nicht eingetragen
❌ Stellplätze passen nicht zu den Plänen
❌ Garagen sind baulich verändert – aber nicht dokumentiert
❌ Teilungserklärung entspricht nicht dem baulichen Bestand
❌ Abgeschlossenheitsbescheinigungen fehlen oder sind veraltet
Solche Mängel führen zu:
- Finanzierungsproblemen (Banken fordern vollständige Unterlagen)
- Notarverzögerungen
- WEG-Konflikten
- Streitigkeiten bei Verkauf & Vermietung
3. Welche Vorschriften gelten in Bayern für eine Teilungserklärung?
Für Bayern gelten sowohl bundesweite WEG-Regelungen als auch landesspezifische baurechtliche Anforderungen.
Bayern-spezifische Anforderungen umfassen:
✔ Abgeschlossenheit nach Art. 3 BayBO
Einheiten müssen baulich vollständig getrennt sein.
✔ Einreichfähige Pläne nach BayBO
mit klarer Darstellung von
- Eigentumsgrenzen
- Türen, Abgeschlossenheit, Zugängen
- Stellplatzsituationen
- Sondernutzungsflächen
✔ Prüffähigkeit für Notare & Grundbuchamt
Pläne müssen eindeutig und widerspruchsfrei sein.
✔ Darstellung der Stellplätze nach Bayerischer Garagen- und Stellplatzverordnung
✔ Lagepläne mit Grundstücksgrenzen nach Vermessungsrecht
👉 Alle Pläne müssen von einem Architekten erstellt werden – nicht vom Notar.
ArchiFix liefert diese vollständig digital und notarfähig.
4. Welche Unterlagen benötigen Sie für eine Teilungserklärung in Bayern?
1. Aufteilungspläne
- nummerierte Einheiten
- genaue Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum
- Darstellung der baulichen Abgeschlossenheit
2. Lageplan / Außenflächenplan
- Stellplätze
- Gartenanteile
- Wege & Zufahrten
- Grundstücksgrenzen
3. Grundrisse & Schnitte
besonders wichtig bei Umbauten oder Umnutzungen
4. Darstellung der Sondernutzungsrechte
inkl. exakter Grenzeintragungen
5. Notarfähige PDFs / Bestandsdokumentation
in prüffähiger Darstellungsqualität
👉 Ohne diese Unterlagen lehnen Notare in Bayern die Beurkundung zunehmend ab.
5. Wann brauchen Sie eine neue oder aktualisierte Teilungserklärung?
Sie benötigen eine aktualisierte Teilungserklärung, wenn:
- Stellplätze neu angelegt wurden
- Garagen oder Carports anders genutzt werden
- Wohnungen zusammengelegt oder geteilt wurden
- Dachboden zu Wohnraum wurde
- Grundrisse nicht mehr passen
- Sondernutzungsrechte geändert werden sollen
In Bayern verlangen Notare seit 2023 zunehmend:
➡️ vollständige, prüffähige und aktuelle Pläne – ohne Ausnahmen.
6. Was kostet eine Teilungserklärung in Bayern?
Architekturleistungen durch ArchiFix
800 € – 2.500 €
Enthalten:
- Aufteilungspläne
- Lageplan
- Flächenberechnung
- Darstellung von Sondereigentum und Sondernutzungsrechten
- Prüfung der vorhandenen Unterlagen
Weitere Kosten:
- Notar: 400 € – 1.000 €
- Grundbuchamt: 50 € – 200 €
👉 Ohne ordentliche Architektenpläne keine rechtssichere Teilungserklärung.
7. Warum ArchiFix die ideale Wahl für Teilungserklärungen in Bayern ist
Mit ArchiFix profitieren Sie von:
✔ digitalen Architektenleistungen – deutschlandweit
✔ notarfähigen, prüffähigen Plänen
✔ schneller Umsetzung ohne Vor-Ort-Termin
✔ transparenter Preisstruktur
✔ Erfahrung mit hunderten Teilungserklärungen in Bayern
✔ Spezialisierung auf Stellplätze, Garagen & Sondernutzungsrechte
Wir arbeiten als Architekturbüro bundesweit – konzentriert auf die planungsrelevanten Leistungsphasen, nicht auf Bauüberwachung (keine LPh 6–8).
Fazit: Teilungserklärung in Bayern – nur mit präzisen Architektenplänen rechtsgültig
Eine Teilungserklärung ist in Bayern nur dann wirksam, wenn sie eindeutig, vollständig und baulich korrekt dargestellt ist.
Unklare oder veraltete Unterlagen führen sonst zu Konflikten, finanziellen Risiken und Verzögerungen beim Notar.
ArchiFix erstellt alle erforderlichen Unterlagen – digital, schnell und notarfähig.
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Häufige Fragen zur Nutzungsänderung
Eine Nutzungsänderung in Deutschland ist erforderlich, wenn Sie ein Gebäude oder eine Einheit anders nutzen möchten als ursprünglich genehmigt. Bei der Nutzungsänderung handelt es sich um einen Bauantrag, der bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden muss.
Dies ist auch dann notwendig, wenn Sie baulich nichts verändern. Es geht rein um die formelle Änderung der Nutzung.
Hintergrund einer Nutzungsänderung ist, dass unterschiedliche Nutzungen verschiedene Anforderungen an Sicherheit, Brandschutz, Stellplätze, Lärm oder Energieeffizienz haben können. Deshalb prüft das Bauamt im Rahmen eines Bauantrags, ob die neue Nutzung den rechtlichen Vorgaben entspricht und gegebenenfalls Anpassungen erforderlich sind.
Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn ein Gebäude oder ein Raum für einen anderen Zweck genutzt wird, als ursprünglich vorgesehen. Typische Beispiele sind:
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Büro oder Praxis in Wohnraum umwandeln
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Wohnraum in Kurzzeitvermietung (z. B. Airbnb) / gewerbliche Nutzung
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Lagerhalle in Büro oder Werkstatt
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Einzelhandel in Gastronomie
Ein weiterer gängiger Fall ist die Eröffnung eines neuen Gewerbes, wenn zuvor eine andere Nutzung in den Räumlichkeiten genehmigt war. Zum Beispiel: War zuvor ein Nagelstudio genehmigt, ist für die Eröffnung eines Friseursalons ein Antrag auf Nutzungsänderung erforderlich.
Wenn Sie unsicher sind, ob für Ihr Vorhaben eine Nutzungsänderung notwendig ist, können Sie beim örtlichen Bauordnungsamt Auskunft einholen.
Wenn Sie eine Nutzungsänderung ohne die erforderliche Genehmigung durchführen, können erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen drohen:
⚖️ Rechtliche Konsequenzen
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Bußgelder: Das Betreiben einer nicht genehmigten Nutzung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Bußgeldern bis zu 50.000 € geahndet werden. In besonders schweren Fällen sind sogar Bußgelder bis zu 250.000 € möglich.
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Nutzungsuntersagung: Die zuständige Behörde kann die Nutzung untersagen, was bedeutet, dass Sie die betreffende Nutzung sofort einstellen müssen.
-
Räumung oder Rückbau: In schwerwiegenden Fällen kann die Behörde die Räumung oder den Rückbau der betroffenen baulichen Anlage anordnen.
🏠 Private Haftung
Als Betreiber oder Eigentümer haften Sie persönlich für die Folgen einer nicht genehmigten Nutzung. Dies kann zu erheblichen finanziellen Belastungen führen, insbesondere wenn Dritte durch die Nutzung geschädigt werden.
🛡️ Versicherungsfragen
Viele Versicherungen decken Schäden nicht ab, die im Rahmen einer nicht genehmigten Nutzung entstehen. Das bedeutet, dass Sie im Schadensfall auf den Kosten sitzen bleiben könnten.
✅ Empfehlung
Um rechtliche und finanzielle Risiken zu vermeiden, sollten Sie vor jeder Nutzungsänderung die erforderlichen Genehmigungen bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde einholen. Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, rechtlichen Rat einzuholen.
Im Bauantragsvorgang werden Sie aufgefordert, die Planunterlagen des Gebäudes hochzuladen.
Zu den notwendigen Planunterlagen gehören:
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Mindestens der Grundriss der Etage, in der die umzunutzende Einheit liegt
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Mindestens ein Schnitt durch das Gebäude
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Mindestens die Straßenansicht
Ein Lageplan kann ebenfalls hochgeladen werden, ist aber nicht zwingend erforderlich, damit wir den Antrag erstellen können.
Sollten Ihnen weitere Unterlagen vorliegen, z. B. aus alten Genehmigungen zum Objekt oder eine Flächenberechnung, können diese für uns sehr hilfreich sein und die Bearbeitung des Antrags beschleunigen.
Damit wir Ihre Nutzungsänderung effizient bearbeiten können, benötigen wir folgende Angaben:
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Geplante Nutzung: Bitte teilen Sie uns mit, welche Nutzung konkret geplant ist.
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Bisher genehmigte Nutzung: Wir müssen wissen, welche Nutzung zuletzt offiziell genehmigt war.
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Stellplatzsituation: Geben Sie bitte an, wie viele KFZ- und Fahrradstellplätze der umzunutzenden Einheit zugeordnet sind und wie die Stellplatzsituation auf dem Grundstück insgesamt aussieht.
Sollten aufgrund der Art der Nutzung oder rechtlicher Vorschriften weitere Informationen erforderlich sein, werden wir uns während der Bearbeitung direkt bei Ihnen melden.
Wir bieten aktuell Pakete für eine Nutzungsänderung zum Fixpreis an. Um herauszufinden, welches Paket für Sie das richtige ist, benötigen Sie die Angabe der Quadratmeterzahl der Einheit, die umgenutzt werden soll.
Unsere Pakete sind in vier Größenkategorien eingeteilt.
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Einheiten über 300 m²: Bitte senden Sie uns in diesem Fall eine E-Mail-Anfrage für ein individuelles Angebot.
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Bauliche Änderungen: Sollten für die neue Nutzung bauliche Änderungen geplant sein, die noch nicht in den Bestandsplänen enthalten sind und für den Antrag eingezeichnet werden müssen, wird auf den Fixpreis eine Pauschale für den Mehraufwand aufgeschlagen. Die Höhe der Pauschale ist für jedes Paket einzeln aufgeführt.
💡 Tipp: Prüfen Sie vorab die Größe Ihrer Einheit und geplante Änderungen, um das passende Paket auszuwählen und eine reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten.
Begleitend zu Ihrer Nutzungsänderung können Sie kleinere bauliche Maßnahmen durchführen, die für sich allein keinen Bauantrag erfordern. Dazu zählen beispielsweise:
Wenn Sie solche Maßnahmen planen, setzen Sie bitte im Konfigurator das entsprechende Häkchen. Dafür wird eine kleine zusätzliche Pauschale fällig. Wir besprechen Ihre Vorstellungen anschließend persönlich mit Ihnen und ergänzen die Pläne so, dass alle baurechtlichen Vorschriften, z. B. Brandschutz und Fluchtwege, weiterhin eingehalten werden.
Hinweis: Bauliche Veränderungen, die selbst einer Genehmigung bedürfen, sind z. B.:
Wenn Sie Maßnahmen in diesem Bereich planen, kontaktieren Sie uns bitte für ein individuelles Angebot per E-Mail.
Als Eigentümer Ihrer Immobilie haben Sie mehrere Möglichkeiten, um die benötigten Pläne zu erhalten:
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Prüfen Sie zunächst Ihre eigenen Unterlagen, ob Sie bereits eine Kopie des Grundrisses besitzen.
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Alternativ können Sie beim Immobilienmakler, über den Sie die Immobilie gekauft haben, nachfragen, ob er Ihnen den Grundriss als PDF-Datei zur Verfügung stellen kann.
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Wenn Sie die Immobilie selbst haben bauen lassen, wenden Sie sich an den Architekten, der das Gebäude geplant hat. Er kann Ihnen ebenfalls den Grundriss als PDF zuschicken.
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Außerdem besteht die Möglichkeit, die Bauakte bei der Stadt einzusehen, um die notwendigen Unterlagen zu erhalten.
Disclaimer: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Vorschriften und Genehmigungsverfahren können sich je nach Bundesland und sogar je nach Gemeinde unterscheiden. Bitte wende dich im Zweifel an das zuständige Bauamt oder einen Fachanwalt.